soziale Betriebsgestaltung
- soziale Betriebsgestaltung
Schlagwort für die Berücksichtigung gerechtfertigter Forderungen der ⇡ Arbeitnehmer an den Betrieb, Würdigung der Persönlichkeit und Schaffung eines guten ⇡ Betriebsklimas.
- 1. Zweck: S.B. dient: (1) Dem Arbeitnehmer; (2) dem Betrieb durch Steigerung des Leistungswillens der Belegschaft.
- 2. Mittel der s.B.: Gerechte Entlohnung, (⇡ betriebliche Lohngestaltung), ⇡ Gewinnbeteiligung, ⇡ Mitwirkung, ⇡ Mitbestimmung, ⇡ Miteigentum.
- Vgl. auch ⇡ Betriebssoziologie.
Lexikon der Economics.
2013.
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